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Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans beschlossen

von Christian Ulber (Kommentare: 0)

Einsatzkarte
Bildrechte: FF Lugau

LUGAU. Der Lugauer Stadtrat hat in seiner Aprilsitzung die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt beschlossen. Enthalten sind darin jetzt auch die grundlegenden Veränderungen, die seitens der Feuerwehr schon lange gefordert werden. Damit haben die Stadtväter den Weg für eine grundlegende Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses geebnet und auch den Forderungen nach Erneuerung der Fahrzeuge entsprochen.

Dazu stellt Wehrleiter André Böhme klar: „Die in diesem Plan eingearbeiteten Neuerungen spiegeln nicht unsere Wünsche wieder, sondern orientieren sich an den veränderten Aufgaben, Anforderungen und Nachweispflichten in der Feuerwehrarbeit. Der 15 Jahre alte Mannschaftstransporter muss beispielsweise dringend ersetzt werden, da das Verhältnis von Wert zu Reparaturanfälligkeit keine Wirtschaftlichkeit mehr erkennen lassen. Ein Führungsfahrzeug wird dagegen heute immer wichtiger, allerding bietet unser Fuhrpark derzeit keine geeigneten Möglichkeiten. Darum wurde in der Brandschutzbedarfsplanung ein ELW als Neubeschaffung aufgenommen.“

Die Erarbeitung der statistischen Übersichten zeigte aber auch, dass die Feuerwehr Lugau von der Ausbildung her sehr gut aufgestellt ist. Aber auch hier müsse man am Ball bleiben, denn  schon mittelfristig werden einige Gruppen- oder Zugführer und Maschinisten zur Altersabteilung wechseln und nicht mehr dem Einsatzdienst zur Verfügung stehen.

Trotzdem steht in der Zusammenfassung, dass die Stadt Lugau keine leistungsfähige Feuerwehr habe. Dazu Böhme: „Das darf man nicht falsch verstehen. Die Kriterien, ob eine leistungsfähige Feuerwehr vorliegt oder nicht, sind festgeschrieben. Es ist nur ein Punkt, der für diese Einschätzung verantwortlich ist, nämlich die Tageseinsatzbereitschaft. Weil unsere Einsatzkräfte im Beruf häufig pendeln oder im Schichtdienst außerorts arbeiten, können sie nicht als tagsüber verfügbare Kräfte angesehen werden. Und so ist dieser Punkt mit nur 70% Erreichungsgrad nicht erfüllt. Umso wichtiger ist deshalb, dass weiterhin alle Bemühungen unternommen werden, einsatzbereites Personal auch tagsüber in die Stadt zu bekommen.“

Die Brandschutzbedarfsplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss aller fünf Jahre fortgeschrieben werden. Darin wird die Leistungsfähigkeit geprüft und die zukünftige Entwicklung festgelegt. Sie ist Grundlage für alle künftigen Entwicklungen, wie Umbauten, Beschaffung von Einsatzmitteln und Fahrzeugen und der Ausbildung. Grundlage aller Entscheidungen ist das Szenario eines kritischen Wohnungsbrandes im 2. oder 3. OG eines Mehrfamilienhauses mit einer vermissten Person. Darauf baut sich die Definition zur Mindestausrüstung, zur zusätzlichen Ausstattung und Mindeststärke auf.

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