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Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen

von Christian Ulber (Kommentare: 0)

LUGAU. Der Stadtrat Lugau hat in seiner Sitzung am 6. September 2010 eine Neufassung der Feuerwehrssatzung der Stadt Lugau beschlossen. Er folgt damit einer Empfehlung von Wehrleitung und Feuerwehrausschuss, die die neue Version in ihren Sitzungen besprochen und zur Beschlussfassung im Stadtrat empfohlen hatte.

Neben einigen redaktionellen Änderungen wegen der Veränderung des Sächsischen Brandschutzgesetzes (SächsBrandschG) zum Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutz (SächsBRKG) wurden auch Passagen verändert, die das tatsächliche Leben in der Feuerwehr widerspiegeln. Gleichzeitig konnte für die Kameradinnen und Kameraden auch eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen erreicht werden. Zur Stadtratssitzung sagte Bürgermeister Thomas Weikert: "Eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für Feuerwehrleute war längst notwendig. Die Höchstsätze, die durch die neue Feuerwehrverordnung des Freistaates Sachsen nun möglich sind und die Kameradinnen und Kameraden steuerlich nicht belasten, sind für Lugau aber weiterhin utopisch. Das lässt die prekäre Haushaltslage einfach nicht zu."

Einsatzkräfte können nach der neuen Satzung im Jahr eine Aufwandsentschädigung von bis zu 150,- Euro erhalten. "Eigentlich keine Summe für eine solch verantwortungsvolle Tätigkeit, aber dennoch ein positives Signal seitens der Stadt.", wertet dies Wehrleiter André Böhme, kennt er doch die Haushaltsprobleme als gleichzeitiger Stadtrat für die Freie Wählergemeinschaft nur zu genau.

Im weiteren sind Neuregelungen im Bereich der Jugendfeuerwehr vorgenommen, die sich auch auf die neuen Anforderungen in punkto Kinder- und Jugendschutz beziehen. So müssen alle Jugendgruppenleiter, die nach neuer Satzung den Jugendfeuerwehrwart nun offiziell unterstützen und vertreten können, und der Jugendfeuerwehrwart selbst in regelmäßigen Abständen ein bestimmtes Führungszeugnis vorlegen, in dem nun auch Straftaten z.B. wegen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen auch in minderschweren Fällen verzeichnet sind. Wehrleiter Böhme: "Wahrscheinlich wird das auch bald in einer Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes stehen. Wir wollen dem schon jetzt Rechnung tragen. Nicht, dass wir unseren sorgfältig ausgewählten und gut ausgebildeten Jugendgruppenleitern nicht trauen, das liegt uns fern, aber wir setzen damit ein Zeichen, den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen sehr ernst zu nehmen, in dem wir alle unsere Möglichkeiten nutzen, diese Sicherheit zu gewährleisten. Immerhin sollen sie später einmal unsere Nachfolger werden."

Weitere Änderungen betreffen Bezeichnungen und die personelle Zusammensetzung von Gremien.

Die Satzung wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Dies hatten Wehrleitung und Stadtverwaltung so vereinbart, da ansonsten komplizierte und irreführende Regelungen zum Übergang der Entschädigungsregelungen hätten getroffen werden müssen. Denn die Gelder müssen ja auch im Haushalt für das entsprechende Jahr eingeplant werden.

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