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Neue Satzung gebilligt

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Bildrechte: FF Lugau

LUGAU: Der Feuerwehrausschuss der Feuerwehr Lugau hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2010 eine veränderte Feuerwehrsatzung der Stadt Lugau gebilligt. Der Neuentwurf der Wehrleitung enthält nun Regelungen zu Verfahren, die bislang nicht eindeutig beschrieben waren. Außerdem wurde sie an die neue Rechtslage angepasst.

Die Veränderungen in Kurzform:

  • Der Jugendfeuerwehrwart ist in der Neufassung beschließendes Mitglied im Feuerwehrausschuss. Dies sieht auch die Mustersatzung so vor und begründet sich in der nun möglichen Beschlussfähigkeit in Dingen der Jugendfeuerwehr. Weiterhin ist es in den Feuerwehren gängige Praxis.
  • Jugendgruppenleiterstellen sind jetzt in ihren Anforderungen beschrieben.
  • Eine Vertretungsregelung für den Jugendfeuerwehrwart wurde eingefügt.
  • Der Novellierung des Bundeszentralregistergesetzes wurde Rechnung getragen, alle ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendhilfe haben alle zwei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis abzugeben. Das soll den Schutz der Kinder und Jugendlichen verbessern.
  • Der neuen Rechtsmeinung zu ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendhilfe wurde im Besonderen Rechnung getragen. Jugendfeuerwehrwart und Jugendgruppenleiter müssen verbindlich eine Jugendgruppenleiterausbildung absolviert haben.
  • Regelungen zu Beratungen der Wehrleitung wurden eingefügt, diese gab es bislang nicht.
  • Veränderungen in der Personalstruktur der Organe wurden auf den neuesten Stand gebracht und mit der gängigen Praxis abgeglichen.


Außerdem konnten die Aufwandsentschädigungen, die seit März 2010 in einer neuen Sächsischen Feuerwehrverordnung nach oben festgesetzt wurden, angepasst werden. Ab 2011 erhalten alle ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder eine Entschädigung von bis zu 150,- Euro, abhängig von der Anzahl der besuchten Ausbildungsdienste. Die Aufwandsentschädigung für berufene Funktionsträger (Wehrleiter, Jugendfeuerwehrwart, Gerätewarte, usw.) wurde ebenfalls angepasst. In allen Fällen wurden allerdings Höhen vereinbart, die die in der Verordnung beschriebenen Höchstsätze nicht annähernd erreichen. Feuerwehrausschuss und Wehrleitung stimmen mit dem Bürgermeister überein, dass eine Erhöhung nach 12 Jahren durchaus gerechtfertigt ist, aber der Städtische Haushalt immer im Blick behalten werden muss. „Von daher ist diese Erhöhung moderat, setzt aber ein Zeichen in Richtung besserer Würdigung des Ehrenamtes.“, sagte Bürgermeister Thomas Weikert während der Sitzung. Die Neufassung wird nun dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

In der gleichen Sitzung informierte Bürgermeister Weikert im Auftrag des Bauamtes über den Stand der Planungen für die Sanierung des Gerätehauses. Mittlerweile liegen die Pläne des Architekturbüros vor, die zur Sitzung zur Einsicht ausgereicht wurden. Sie enthalten im Wesentlichen die Vorstellungen von Wehrleitung und Ausschuss. Nun werden Fördermittel beantragt und weitere Finanzierungsmöglichkeiten geprüft. Die Sanierung soll in zwei Jahresscheiben vollzogen werden.

Weiterhin informierte der Wehrleiter, dass die Jahresbestellung über das FTZ, die u.a. das neu geforderte Schuhwerk enthält, um 30 Prozent gekürzt werden musste, da seitens des Landratsamtes die Fördermittel um den gleichen Satz vermindert wurden. Durch die Festlegung des Fördersatzes auf 75 Prozent hatte die Wehrleitung die gesamte Bestellung zu kürzen.

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