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Winter: Hydranten frei halten, Eiszapfen und Schneewehen entfernen

von Sven Schimmel (Kommentare: 0)

Von Schnee bedeckter Hydrant
Bildrechte: H.E./pixelio.de

Leider immer wieder steht die Feuerwehr vor einem Problem: woher Wasser nehmen, wenn´s brennt? Der Grund: das in unserer Region gut ausgebaute Hydrantennetz ist zwar vorhanden, im Winter sind die Abnahmestellen aber kaum nutzbar. Sie sind entweder stark vereist oder mit einer dicken und harten Schneeschicht bedeckt.

Besonders Hydranten, die auf Gehwegen oder an Straßenrändern liegen, werden beim Räumen oft übersehen oder gar mit einer meterdicken Schicht Schnee überhäuft. Die Folge: durch Antauen und wieder Gefrieren bildet sich ein dicker Eispanzer über dem Hydrantendeckel, der es der Feuerwehr meistens unmöglich macht, Wasser zu entnehmen. Dadurch kann sich eine Brandbekämpfung stark verzögern und unter Umständen auch Menschenleben fordern.

Jeder ist verpflichtet

Von Schnee bedeckter Hydrant
Bildrechte: Thomas Max Müller / pixelio.de

Ihre Feuerwehr möchte darum alle Hauseigentümer, -verwalter und Hausmeister daran erinnern und bitten, unbedingt Hydranten von Eis und Schnee frei zu halten, sollten sie im zuständigen Räumgebiet liegen. Dazu sind sie sogar rechtlich verpflichtet. In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lugau heißt es dazu:

§3, Abs. 1:
"Die Reinigungspflicht (einschließlich des Winterdienstes) für die Gehwege wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen."

§3, Abs. 3:
"Der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte kann diese Pflicht an den Nutzer des Grundstückes, einen oder alle Mieter des Hauses, den Hausmeister oder einen Dritten übertragen."

§4, Abs. 2:
"Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten."

§4, Abs. 3:
"Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte mit einem geeigneten Streumittel zu streuen. Die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. (...)

Ausnahmen vom §4, Abs. 3 bilden "besondere klimatische Ausnahmefälle", wie Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung erzielt wird und an gefährlichen Stellen, wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefällen oder Steigungen oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

§4, Abs. 5:
"In der Zeit von 7.00 Uhr (sonn- und feiertags von 9.00 Uhr) bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Hat die Höhe der Schneedecle 25cm erreicht, so ist auch während des Schneefalls der Gehweg zu beräumen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Tag bis 7.00 Uhr (sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr) zu beseitigen."

Dabei ist der Schnee so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Also: Schnee vom Gehweg nicht auf die Straße schieben!

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Hydrantenstandorte sind gekennzeichnet

Schild weist den Weg zum Hydranten
Bildrechte: Kenneth Brockmann / pixelio.de

Hydranten, auch die unterirdischen "Unterflurhydranten", werden durch große weiße, rot umrandete Schilder (25cm x 20cm) angezeigt. Ein „H“ steht für „Hydrant“, dahinter ist der Durchmesser des Wasserrohres in Millimetern angegeben, auf das er aufgesetzt ist. Darunter wird die Entfernung, jeweils in Metern angegeben und bezieht sich immer auf den Standpunkt des Schildes.

Schauen Sie am besten auch gleich mal nach den Gullis. Sind diese eingefroren, kann das Schmelzwasser bei einsetzendem Tauwetter nicht abfließen und beispielsweise in Kellerräume laufen. Halten Sie deshalb Gullis sauber, schnee- und eisfrei.

Gefahren auch "von oben"

Eiszapfen vor dem Fenster
Bildrechte: PIXABAY.COM

Es lauern aber auch andere Gefahren im Winter, diesmal für Passanten: Eiszapfen und Schneewehen. Die Zapfen können beträchtliche Ausmaße annehmen und für Fußgänger sehr gefährlich werden. Darum sollten sie vom zuständigen Hauseigentümer oder Hausmeister regelmäßig entfernt werden. Von Balkonen oder vom Fenster aus lassen sie sich z.B. mit einem Besenstiel leicht entfernen, wenn sie noch klein sind. Ganz wichtig: vorher von einer weiteren Person den Gehweg sperren lassen. Ist ein Eingriff in den Straßenverkehr notwendig, sprechen Sie bitte vorher mit dem Ordnungsamt. Gleiches gilt auch für Schneewehen auf den Dächern, die bei geringer Dicke leicht entfernt werden.

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