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Notruffax: Für schwerhörige, stumme oder taube Mitmenschen

von Sven Schimmel (Kommentare: 0)

Bildmontage: Notruffax für Hör- oder Sprechbehinderte
Bildrechte: FF Lugau/PIXABAY.COM (Montage)

Der Deutsche Schwerhörigenbund e. V., der LV der Gehörlosen Hessen e. V. und die Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main haben sich eingehend mit der Thematik "Notfall-Telefax-Vorlage" für hör- und sprachgeschädigte Menschen befasst. Ein entsprechender Vordruck ist jetzt verfügbar und kann als Word-Dokument oder PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das wichtigste an der Vorlage ist, dass sie in Bild- und Schriftsprache gehalten ist. Und dies hat seinen guten Grund.

Gehörlose Menschen haben zur Schriftsprache ein ganz anderes Verhältnis, als diejenigen Betroffenen, die Lesen und Schreiben gelernt haben. Gehörlose wachsen in der Regel mit der Gebärdensprache auf. Schwerhörige oder Ertaubte dagegen haben ja mal akustisch hören können, wie man Worte ausspricht. Wenn jemand jedoch von Geburt an gehörlos ist, dann ist die Schriftsprache für ihn wie eine Fremdsprache und muss mühsam erlernt werden. Umgekehrt ist es für schwerhörige und ertaubte Menschen anstrengend, die Gebärdensprache zu erlernen. Von daher ist es wichtig, dass in einer Notfall-Telefax-Vorlage auch die Bildsprache integriert wird. Die bereitgestellte Vorlage erfüllt alle diese Kriterien und ist somit sowohl für schwerhörige, ertaubte, sprachgeschädigte, als auch für gehörlose Menschen bestens geeignet, im Falle eines Notfalls rasch Hilfe anfordern zu können.

Für hörbehinderte, stumme, taube oder anderweitig behinderte Menschen steht die Notfallfaxnummer der Leitstelle Chemnitz unter (0371) 4883795 zur Verfügung. Es empfiehlt sich, diese Nummer fest in das eigene Faxgerät einzuspeichern und die Zielruftaste entsprechend zu kennzeichnen.

Merkmale des Notfallfax

Ansicht Notfallfax
Ansicht des Notfall-Faxes

Im Voraus hat der Betroffene die Möglichkeit alle seine persönlichen Daten wie Name, Nachname, Strasse, Wohnort und die eigene Faxnummer, für die Rückantwort der Leitstelle, in die Vorlage einzutragen. Im Ankreuzverfahren macht er auf die Art seiner Behinderung aufmerksam. Hier stehen ihm drei Möglichkeiten offen, die aber das ganze Spektrum der Hör- und Sprachschädigung abdecken. Hat er nun einen Notfall, so braucht er nur noch die entsprechenden Symbole anzukreuzen, von wem er Hilfe benötigt und in was für einer Notlage er sich befindet. Es ist außerdem auch noch Raum für eine kurze Mitteilung an die Leitstelle vorhanden.

Eine weitere, aber für den betroffenen Personenkreis ebenso wichtige Möglichkeit ist, dass mit dieser Notfall-Telefax-Vorlage auch der Wochenendbereitschaftsdienst von Hausarzt, Augenarzt, HNO-Arzt und Apotheke erfragt werden kann. Auch hier stehen wieder eindeutig zuzuordnende Symbole zur Verfügung.

Die Leitstelle wiederum hat nach Eingang des Notfall-Telefaxes ihrerseits die Möglichkeit, das Notfall-Telefax an den Hilfesuchenden zurückzuschicken, den Empfang zu bestätigen und gleichzeitig mitzuteilen, das die angeforderte Hilfe unterwegs ist. Diese Möglichkeit ersparte den Leitstellen das Bereitstellen eines eigenen Rückfaxformulares und somit vermeidbare Kosten.

Die Leitstelle Chemnitz verfügt auch über ein Schreibtelefon, das mehr und mehr in die Haushalte der Zielgruppe Einzug hält. Besitzer eines Schreibtelefons können einen Notruf auch darüber absenden, indem sie die bundeseinheitliche Notrufnummer 112 anwählen.

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